NR Estermann hat in ihrer Interpellation (18.3449) “Genügend Schlaf für alle!” eine Begrenzung der Arbeitszeit für Mediziner gefordert und stellt die Umstellung auf Sommerzeit in Frage. In seiner Antwort bezieht sich der Bundesrat auf das Arbeitsgesetz (2005), das die zeitliche Arbeitsbelastung definiert. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Er spricht sich für die Beibehaltung der Sommerzeit aus und begründet dies einerseits damit, dass nach der Zeitumstellung die Unfallzahlen nicht steigen, und andererseits mit der Zeitregelung umgebender Nachbarstaaten.